Hunde

Alle Hunde kommen geimpft, gechippt, entwurmt, entfloht und kastriert (altersabhängig) sowie mit einem aktuellen Heimtierausweis in die neue Familie. Wir erheben eine sog. Schutzgebühr, die spontane und unüberlegte Hundeanschaffung verhindern und uns lediglich die Tierschutzarbeit fortzusetzen helfen soll. Sie soll auch nicht als Kaufpreis angesehen werden, da unser Verein weiterhin der Eigentümer des Hundes bleibt. Dies geschieht zum Schutz der Hunde, da in der Vergangenheit leider schon welche aufgrund der veränderten Lebensumstände der Halter oder im Todesfall ihr Zuhause verloren hatten und zu uns zurückkamen. Es geht nicht darum einen Betrag für einen Hund festzulegen und damit Geld zu verdienen.

Egal ob alt, jung, gesund oder krank, jedes Tier ist uns gleich wert. Oft werden wir gefragt, warum denn ein alter oder kranker Hund genau so viel kostet wie ein junger oder gesunder Hund. Dies beantworten wir gerne. Die jungen und gesunden Hunde, für die weniger Kosten nötig sind, tragen nach dem Sozialprinzip die alten, kranken oder nur schwer vermittelbaren Hunde mit.

Wir versuchen unser Möglichstes um jedem Hund, der unsere Hilfe benötigt diese auch zu geben. Zum anderen ist sie dazu da, die bereits im Vorfeld angefallenen Kosten zu decken. Jedes einzelne Tier wird von den mit uns befreundeten Tierärzten untersucht und versorgt. Aber das ist noch nicht alles. Wir möchten Ihnen gerne eine kleine Zusammenfassung über die möglichen Kostenpunkte geben:

Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel, Mikrochip inkl. Implantierung, Heimtierausweis, Kastration (bei Hunden ab 12 Monaten), Futter, unter Umständen auch Unterbringungskosten. Die Kosten für sonstige, notwendige medizinische Behandlungen kommen natürlich noch hinzu, ebenso wie Kosten für Halsbänder, Leinen, Näpfe oder Transportboxen, Hundeshampoos, Fahrten zum Tierarzt. Vieles kann durch Sachspenden abgedeckt werden, aber längst nicht alles.

Oft haben wir alte und/oder kranke Hunde in der Vermittlung oder solche die dringend operiert werden müssen. Sollte einmal von der Schutzgebühr etwas übrigbleiben wird es für diese armen Tiere verwendet.

Die komplette Schutzgebühr wird für die Tierschutzarbeit und unsere Schützlinge verwendet. Unser Verein und auch seine Mitglieder stecken sich nichts davon in die eigene Tasche. Unsere Helfer arbeiten ehrenamtlich und zahlen meist viele Dinge privat z.B. die Fahrtkosten für Vor- und Nachkontrollen, Abholung von Tieren, unsere Pflegestellen zahlen aus eigener Tasche die Futterkosten oder kleinere Tierarztbesuche.

Unsere Hunde werden zu folgenden Vertragsbedingungen vermittelt

  1. Die Adoptanten verpflichtet sich das Tier im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften und artgerecht zu halten. Artgerecht ist so zu verstehen, dass das Tier genügend Platz und Auslauf hat, ihm täglich frisches Wasser und Futter zur Verfügung gestellt wird, der Schlafplatz sauber und trocken ist und das Tier nie länger als 8 Stunden allein gelassen wird. Täglich mind. 2 Spaziergänge von einer Dauer von mind. 40 Min sind einzuhalten.
  2. Die Adoptanten werden über evtl. Krankheiten oder Trächtigkeit des Tieres informiert und verpflichtet sich außerdem jederzeit die tierärztliche Versorgung des Tieres zu gewährleisten, sowie bei Verhaltensauffälligkeit umgehend den Tierarzt zu kontaktieren.
  3. Weiterhin ist das Tier bei Außenhaltung gegen Feinde und Ausbruch zu sichern. Das Tier wird nicht zur Zucht, Vermehrung oder zum Verzehr verwendet und ist gegen Übergriffe,  Misshandlung  oder Quälerei auch durch Dritte zu schützen.
  4. Die Adoptanten verpflichten sich bei Übernahme eines Hundes diesen innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Steueramt anzumelden, den Hund nicht an die Kette zu legen und nicht im Zwinger zu halten. Im Falle der vorübergehenden Zwingerhaltung ist eine Zwingergröße, je nach Art des Hundes, von mindestens 14 qm einzuhalten und täglich für ausreichend Auslauf zu sorgen.
  5. Eine etwa notwendige Tötung des Tieres darf nur vom Tierarzt vorgenommen werden und von der Tötung ist unter Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung sowie von jedem anderen Ableben unverzüglich Mitteilung zu machen.
  6. Alle notwendigen Impfungen und Wurmkuren müssen regelmäßig wiederholt werden.
  7. Die Weitergabe des Tieres ist ohne Zustimmung des Vorbesitzers nicht erlaubt. Sprechen zwingende Gründe für die Weitergabe unterrichtet der Tierhalter unverzüglich den Vorbesitzer um gemeinsam eine Regelung zum Wohle des Tieres zu finden.
  8. Die Adoptanten des Tieres sind einverstanden mit Besuchen des Vorbesitzers um die Haltung des Tieres zu besichtigen und dazu das Haus oder die Wohnung kennen zu lernen. Stellt der Vorbesitzer Haltungsfehler fest, ist er berechtigt, das Tier zurückzunehmen sofern der Halter die Behebung dieser Fehler verweigert oder es aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, das Tier beim Halter zu belassen. Die Schutzgebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

Vermittlungsablauf

Zum Ablauf einer Vermittlung sollten Sie wissen, dass wir zum einem Sie bitten werden einen Fragebogen für Hundeinteressierte zu beantworten, weiterhin ein ausführliches Beratungsgespräch führen werden, in dem wir Ihre Fragen zur Hundehaltung beantworten wollen. Sollten Sie in einer Mietwohnung leben ist ein Vermietereinverständnis zur Hundehaltung eine Voraussetzung.

Wir machen Vorkontrollen im zukünftigen neuen Zuhause unseres  Schützlings da wir das neue Umfeld und die zukünftigen Halter persönlich kennenlernen wollen.

Bei der Übernahme unserer Hunde wird ein Schutzvertrag mit dem neuen Halter abgeschlossen bei dem eine Schutzgebühr erhoben wird.  Nach der Vermittlung werden wir sie in  einem gewissen Zeitrahmen erneut besuchen um uns davon zu überzeugen, dass es Ihnen und dem Hund gut geht und das Zusammenleben sich gut eingespielt hat.

Bei Problemen nach der Vermittlung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.