Vermittlungshilfe für Wilma
Wer einen Listenhund halten will, muss mit unterschiedlichen und vielfältigen Auflagen rechnen. Diese sind abhängig vom jeweiligen Bundesland. So muss der Halter dies in den meisten Bundesländern sofort amtlich melden. Auch ein Sachkundenachweis, der sogenannte „Hundeführerschein“, ist in einigen Bundesländern verpflichtend. Ob Mieter einen Listenhund halten dürfen, kann sogar durch den Vermieter entschieden werden.
Weitere mögliche Auflagen sind die Vollendung des 18. Lebensjahres sein oder die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Auch die Maulkorb- und Leinenpflicht ist bei Hunden, die älter als sechs Monate sind, vielerorts vorgeschrieben. Ebenso wie der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung und das Bestehen eines Wesenstests.
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